Erste Reaktionen auf die Todesurteile gegen Mitglieder der Aum-Sekte
Von Ruth Schneider
Eine offizielle Reaktion gäbe es noch nicht, auch seien noch keine Protestaktionen geplant, sagte ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation »amnesty international« in Tôkyô. Er gibt die Stimmung in der Bevölkerung treffend wieder als er hinzufügt: "Viele Japaner halten die Todesstrafe in diesem Fall für eine gerechte Strafe."
Bis jetzt, Mitte August 2000, hat das Distrikt- Gericht in Tôkyô gegen sieben Mitglieder der Aum-Shinrikyô-Sekte die Todesstrafe verhängt. Fünf Mitglieder müssen sich bisher auf eine lebenslängliche Haftstrafe vorbereiten und einer auf eine 17-jährige Haftstrafe.
Obwohl das Gericht bereits entschieden hat, steht eine öffentliche Urteilsverkündung noch aus. Über die Strafe von sieben weiteren Mitgliedern wird zur Zeit noch verhandelt.
Die Urteilsfindung gestaltet sich schwierig. Die insgesamt 20 Angeklagten müssen sich für drei große Verbrechen verantworten, den Sarin-Anschlag auf die U-Bahn Station Kasumigaseki mitten im Regierungsviertel von Tôkyô im Jahr 1994, den Sarin-Anschlag in der Kleinstadt Matsumoto, der als Vorbereitung für den U-Bahn-Anschlag dienen sollte, und den Mord an der Familie des Rechtsanwalts SAKAMOTO Suzumi.
Inzwischen ist deutlich geworden, dass die Befehlsstrukturen innerhalb der Sekte für die Schwere der Strafen von erheblicher Bedeutung sind. Von "Gehirnwäsche" und "gespaltenen Persönlichkeiten" ist die Rede. Die Anwälte der Angeklagten argumentieren, ihre Mandanten hätten psychologisch so stark unter dem Druck "absoluter" Befehle gestanden, dass ihre Entscheidungskraft eingeschränkt gewesen sei.
Die zentrale Figur, offensichtlich direkter Befehlsgeber und Führer der Sekte, MATSUMOTO Chizuo, bekannt unter dem Namen ASAHARA Shôkô, blockiert zur Zeit die Verhandlungen. Er verweigert die Aussprache mit seinen Anwälten, die ihm nach dem Gesetz zustehen, und die Aussage vor Gericht. So wird erwartet, dass sich der Prozess noch längere Zeit hinziehen wird. Über den Führer der Sekte soll erst als letztes entschieden werden. Das Todesurteil gegen ihn gilt allerdings als sicher.
Die Proteste gegen die Todesstrafe im Land, das neben Amerika das einzige westliche Land ist, das die Strafe noch anwendet, bleiben aus. In Japan wurden in den 90erJahren 30 Menschen erhängt. Die Todesstrafe ist grundsätzlich durchaus nicht unumstritten, gerade im letzten Jahr führten Gegner und Anhänger eine lebhafte Diskussion in den Medien um die Abschaffung der Todesstrafe.
Erschwert werden Proteste sowie Bitten um Amnestie allerdings dadurch, dass der Staat das Datum der Vollstreckung der Urteile weder den Verwandten noch der Oeffentlichkeit im vorhinein bekannt gibt. Die Vollstreckung erfolgt ausschließlich durch Erhängen.
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