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Karoshi
Tod durch Überarbeitung

Von Andreas Fels

Ein seit den späten Achtziger-Jahren bekanntes Phänomen, karoshi, der "Tod durch Überarbeitung", wird seit erst seit kurzem auch juristisch als haftungspflichtige Todesart anerkannt.

Obwohl karoshi nicht nur auf eine Todesart beschränkt ist (also nicht unbedingt nur der durch Stress bedingte Herzinfarkt), können Arbeitgeber, die ihren Angestellten in den karoshi getrieben haben, haftungspflichtig gemacht werden und müssen somit unter anderem für den Unterhalt der Hinterbliebenen des Verstorbenen aufkommen

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