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Vergiftete Nahrung
Wahlloses, bewußtes Vergiften von Nahrungsmitteln versetzt Japan in Schrecken

Von Andreas Fels

Während wir in Deutschland ständig von solchen Leuten hören, die, um eine Lebensmittelfirma zu erpressen, Nahrungsmittel vergiften, begegnet uns in Japan eine für uns neue, perversere Variante dieses Verbrechens: Die wahllose Vergiftung von Nahrungsmitteln in Supermärkten, ohne das erpresserische Ansprüche seitens des Täters an den Hersteller gestellt werden. Also Angriffe, die nur dem Zweck dienen, die unschuldigen Opfer zu töten oder zumindest zu verletzen.

Der erste Fall der aktuellen Serie wurde im Sommer 1998 publik: Hier erlitten am 25.Juli eine Vielzahl von Menschen durch absichtlich mit Arsen versetzten Curry-Reis, welcher massenhaft auf einem Sommer-Fest in der Wakayama-Provinz gegessen wurde, Vergiftungen. Vier Menschen erlagen an ihren Vergiftungen und über 60 litten an den Folgen des Verzehrs mit den Symptomen Übelkeit, Kopfschmerzen und Orientierungslosigkeit.
Schon im darauffolgenden Monat wurde ein ähnlicher Fall von Massenvergiftung bekannt: In einer Firma in der Niigata-Präfektur fühlten sich zehn Mitarbeiter nach dem Konsom von Tee unwohl. Er war mit Sodium Azid versetzt worden.
Ebenfalls in diesem Monat wurden in Tôkyô Dosen mit einem angeblichen Schlankmacher per Post als Testexemplar an Mittelstufe-Schüler und an Lehrer verschickt. Die Dosen enthielten das toxische Kresol.
Im September starb ein Mann in der Nagano Präfektur nach dem Konsum einer Dose Oolong-Tee, die er in einem Supermarkt gekauft hatte. Dem Getränk war durch ein winzig kleines Loch Zyanid beigegeben worden.

Wer macht so etwas und warum? Weder auf die eine, noch auf die andere Frage gibt es eine vernünftige und befriedigende Antwort. Auch wenn die Tathergänge unterschiedlich erscheinen, so ist das Delikt, das absichtliche Vergiften von Getränken und Speisen mit toxischen Stoffen, stets das gleiche. Da ausgeschlossen werden kann, daß ein Täter für alle diese Vorfälle verantwortlich ist, muß davon ausgegangen werden, daß die Initialtat in Wakayama Trittbrettfahrer gefunden hat, ähnlich den Folgeerpressungen in Deutschland bei den Vergiftungen von Produkten aus den Häusern Nestlé und Tomy.
Eine Antwort auf die Frage nach dem "Warum" mag die Tatsache sein, daß solche Taten leicht auszuführen sind und dem Täter durch die anschließende Aufarbeitung in den Medien ein starkes Feedback geben. Es gilt als erwiesen, daß einige Täter diese Art von "Bestätigung" zum Aufbau eines Machtgefühls benötigen. Ein Gefühl der Macht, welches sie aus der Angst und Verunsicherung ihrer Opfer erlangen.

Auch wenn solche Vergiftungen zuvor noch nicht derart geballt auftraten (unsere Mitarbeiterin Sibylle Altmann wußte zu berichten, daß auch in den Monaten Januar und Februar diesen Jahres, die Medien voll waren mit Berichten über derartige Vorfälle), so sind sie doch leider auch kein für Japan neues Phänomen. Bereits 1977 starben zwei Jugendliche nach dem Verzehr einer Dose Cola, die in einer Telefonzelle zurückgelassen und mit Blausäure versetzt war.
1984 wurde vergiftetetes Knabbergebäck in verschiedenen Supermärkten in der Kansai, Tôkai und Kantô-Region gefunden. Auch hier gab es wieder eine Reihe von Trittbrettfahrern.
Im darauffolgenden Jahr wurden Getränkeautomaten mit Dosen bestückt, deren Inhalt durch Pflanzenschutzmittel vergiftet worden waren.

Die Wahllosigkeit und die auf der Hand liegende Gefahr solcher Lebensmittelvergiftungen hat innerhalb der japanischen Bevölkerung für eine Welle der Angst gesorgt. Die Polizei hat wenig Möglichkeiten gegen die Verbrecher vorzugehen, da sie sie, bedingt durch die unzähligen Trittbretttäter und die Willkürlichkeit in deren Handeln, wenn überhaupt, nur schwer lokalisieren kann. So wird indes stärker Prophylaxe betrieben, indem die Bevölkerung durch Broschüren und Medienmeldungen auf die Gefahren aufmerksam gemacht und dazu angehalten werden, die Nahrungsmittel auf solche Zeichen wie kleine Einstichlöcher oder andere Beschädigungen zu untersuchen. Desweiteren werden Erste Hilfe Stellen verstärkt mit Gegenmitteln zu den einschlägigen Giften ausgestattet, um im Enstfall hiergegen vorgehen zu können.

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