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Der SOGA-Klan, der mit der Aufstellung des Buddha-Bildnisses in einem seiner Häuser dasselbe zum ersten buddh. Tempel Japans machte, hatte nun noch mehr Macht gewonnen und konnte sich nun noch aktiver in die Regierungsgeschäfte des Tennô einmischen. Diese beinhalteten weiterhin die Einigung der Nation, an der sich fortan der Soga-Klan lebhaft beteiligte.
Als der Nachfolger von Kaiser Yômei, Vater Shôtokus, Tennô Sujun im Jahr 592 durch Auftrag von SOGA no Umako ermordet wurde, bestieg seine Nichte Suiko, SOGA Iname´s Tochter und die Witwe des ehemaligen Tennô Bidatsu, als Kaiserin den Thron. Durch Anraten Soga´s bedrängt ernannte Suiko den Prinzen Umayado anstelle eines eigenen Sohnes als ihren Regenten und Thronfolger. Umayado, der fortan Shôtoku-taishi genannt wurde, war von SOGA no Umako sehr sorgfältig und aus dem Grund ausgewählt worden, als daß von ihm bekannt gewesen sei, daß er sich für den gerade frisch vom Festland eingeführten Buddhismus interessiere und darin etwas bewandert sei. Da dies Umako´s eigenem Gefallen an den neuen Kulturgütern entsprach, ging er davon aus, daß Shôtoku die beste Wahl sei, um seine Absicht den Buddhismus in Japan auszubreiten und zu festigen, als Regent zu vertreten, ohne daß er dafür hätte selbst in den Vordergrund treten müssen. Und da während der Regentschaft Shôtoku´s SOGA no Umako auch nicht in den Vordergrund trat, schienen alle Regierungsgeschäfte nach seiner Vorstellung zu laufen.
Shôtoku-taishi´s Wirken
Wie schon zuvor angedeutet, werden Shôtoku-taishi eine ganze Reihe von Handlungen und Schriften zugeschrieben, von denen es bei einigen an Beweisen bezüglich ihrer Wahrheit bzw. Authentizität mangelt. So besteht auch die Ansicht, daß es sich bei den dem Kronprinzen zugeschriebenen Verdiensten auch um Taten Umakos handeln könnte. Einer der ihm zugeschriebenen Verdienste ist sein Bemühen um eine Wiederaufnahme der ins Stocken geratenen Beziehungen zum chinesischen Sui-Hof, der in China demonstrierte, wie das von Shôtoko und Soga angestrebte Ziel der Landeseinigung mit zentralistischer Regierung zu funktionieren hatte.
Die wiederaufgenommen Beziehungen bewirkten zudem eine Einführung von eng miteinander verknüpftem Wissen aus chinesischer Kunst und Wissenschaft. Prinz Shôtoku, der erst im Alter von 21 Jahren an die Regentschaft gekommen sein soll, wird in den Quellen als sehr belesen und intellektuell beschrieben, und so kam es, daß er sich, wie auch einige andere japanische Intellektuellen der Reformperiode, mit den Lehren des chinesischen Konfuzianismus beschäftigt hatte. Teile der Erkenntnisse, die er aus deren Studium gezogen hatte, verwendete er neben Bestandteilen aus dem Buddhismus und chinesischen Klassikern als Grundstein für die ihm zugeschriebene, 604 fertiggestellte „Konstitution der 17 Artikel" (kempô jûshichijô). Die in kambun geschriebene Satzung enthielt nach wissenschaftlichen Erkenntnissen Versatzstücke, die auf eine Vertrautheit mit mindestens 15 verschiedenen chinesischen literarischen, historischen und philosophischen Schriften schließen lassen. Hauptbestandteil waren hierbei Feststellungen, die er aus buddhistischen und konfuzianischen Schriften gezogen hatte. Während unvermeidliche Spannungen zwischen dem einheimischen japanischen Verständnis der Bedeutung von Leben und der Welt und den Ansprüchen von Konfuzianismus und Buddhismus bestanden, Lehren, die auf allgemeinen Gesetzen und Prinzipien gegründet wurden, versuchte der Prinz unter anderem durch diese 17 Artikel diese Spannungen durch eine scheinbar nicht zu bewerkstelligende Verknüpfung mit dem Shintô aufzuheben. Hierbei versuchte er den Shintô neben Buddhismus und Konfuzianismus zu bestätigen, um somit einen religio-politischen und kulturellen Grundstein für die Nation zu legen.
Shôtoku schrieb in den „17 Artikeln" nieder, wie er sich ein zukünftiges Japan vorstellen könne. Seine Hauptabsicht, neben seinem wahren Interesse am Buddhismus und an den Tugenden des Konfuzianismus, war hierbei durch die Verfestigung derselben, in für japanische Verhältnisse angepaßter Form, das Ansehen des Kaiserhauses zu stärken und an die Spitze einer religiösen Glaubensgemeinschaft zu erheben, eine Ideologie der Japanischen Herrscher propagierend, in welcher der Befehlshaber zum Hohepriester der kami Anbetung" gemacht wurde. Dies ist ein Bestandteil des später zum Tragen kommenden ritsuryô, in dem nach chinesischem Vorbild Strafkodices (ritsu; lü im Chinesischen) und bürgerliche Satzungen (ryô; ling im Chinesischen) durch den göttlichen Kaiser, dieser Sache zufolge genetischer Nachfolger der Sonnengöttin Amaterasu, vorgeschrieben wurden. Ein Gesellschaftbild, bei dem das Volk als Landarbeiter direkt vom Hofe unterdrückt und beherrscht wurde, um den Obrigkeiten ein Übermaß an Gütern und Dienstleistungen einzubringen.
Shôtoku, sozusagen als „Wegbereiter" des Übergangs der sozunächst noch geltenden uji-kabane-Ordnung zu dem ritsuryô-Staat, forderte mit der kempô jûshichijô, die wohl in erster Linie an Minister und Beamte des Hofes gerichtet war, zunächst aber vor allen Dingen uneingeschränkte Loyalität gegenüber dem Kaiserhaus, während er sich gleichzeitig von denselben wünschte, sie mögen doch Milde gegenüber dem Volk walten lassen.
So sollte man festhalten, daß diese Konstitution keine Verfassung oder ein Grundgesetz im eigentlichen Sinne war, sondern eher eine Erfassung von moralischen und politischen Prinzipien. Prinzipien von denen man sagt, daß er sie als wichtige, wenn nicht sogar wesentliche Voraussetzung für die von ihm angestrebte Reform angesehen haben soll. Es lag letztlich in den „17 Artikeln" der Versuch vor, das allgemeine Verständnis von politischer Verwaltung (matsuri-goto) und Religion (matsuri) hinsichtlich eines hierarchischen Prinzips neu zu interpretieren und zu strukturieren.
Da er den Shintô in seiner Konstitution wörtlich nicht erwähnte, unterstrich er im Jahr 607 in einem neuen Erlaß dessen Wichtigkeit und befand, daß er seine alten Funktionen beibehalten solle.
Eine weitere politische Leistung war indes die Einführung der sogenannten „Fähigkeitsränge" nach chinesischem Vorbild, eine zwölfstufige Rangordnung der Minister und Beamten des Hofes. Hierbei wurden die verschiedenen Ränge durch 12 unterschiedliche Kopfbedeckungen mit vorgeschriebenen Mustern und Farben symbolisiert. Die Ränge waren in der Reihenfolge der Fünf Elemente (gogyô) angeordnet und nach den konfuzianischen Tugenden benannt: toku, jin, rei, shin, gi und chi, je in großer und kleiner Ausführung als Symbol für die Kardinaltugend, Humanität, Ergebenheit, Güte des Herzens, Pflichttreue und Weisheit. Die Titel des Adels wurden in offizielle Grade des Hofsadels umgewandelt. Dies mit dem Zweck, den Aristokraten zu zeigen, daß ihre Ämter nicht an ein von Geburt gegebenes Recht allein, sondern auch an den Willen des Souveräns gebunden war. Das Wirkungsfeld, für das der Kronprinz hauptsächlich seine Bekanntheit genießt, ist die Förderung des Buddhismus. Wie schon erwähnt, liegt der rapide Wachstum des Buddhismus in Japan stark in dem Schutz des Soga-Klans und in der Initiative Shôtoku-taishi´s begründet, dessen Akzeptanz dieser Lehre sich an, dem Zeitpunkt, von dem man annimmt, daß die „17 Artikel" geschrieben wurden, graduell vollzogen haben soll.
Shôtoku hatte schon früh begonnen, sich auf eine Bitte der Kaiserin Suiko näher mit den buddhistischen Schriften zu beschäftigen. Diese und die chinesischen Klassiker wurden das Hauptinteresse seines intensiven Studiums. Sein Kenntnisstand erreichte schließlich den Punkt, an dem er den Buddhismus in seinem eigentlichen Sinne zu verstehen glaubte. So gab er, außer daß er Tempel und Klöster bauen ließ, auch Vorträge über wichtige buddhistische Sutren.
Wie wichtig ihm diese Lehre wurde, zeigt auch der zweite Artikel seiner „Konstitution der 17 Artikel" in welchem er fordert:
Du sollst die Drei Schätze verehren, namentlich Buddha, Buddha´s Gesetz (Lehre) und die buddhistische Gemeinschaft, welche die endgültige Zuflucht aller Kreaturen sind
Zunächst wurde der Buddhismus nur von den Aristokraten als der führenden Bevölkerungsschicht erfaßt, wuchs dann aber derart rapide, daß Tennô Suiko im Jahr 628 (nach Shôtokus Tod) eine eigene Aufsichtsbehörde für den japanischen Buddhismus schaffen ließ.
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