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Folgen der Mongoleninvasionen
Die politische und ökonomische Bedeutung der Mongoleninvasion für Japan

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Kamakura-shikken, der die politische Macht seiner Familie festigte. Später wurde er synonym mit der Bezeichnung für das Oberhaupt des Hauptstammes der HÔJÔ-Familie. Bis in das Jahr 1256 war der shikken auch gleichzeitig der tokusô; danach wurden die beiden Posten in den meisten Fällen von zwei verschiedenen Mitgliedern der HÔJÔ gehalten. Nach HÔJÔ Tokiyori gab es noch 11 Regenten, von denen aber nur 3 gleichzeitig auch tokusô waren.

Besonders während der Regierungszeit Tokimunes verschoben sich die Machtverhältnisse von den offiziellen Einrichtungen des bakufu weg. Wichtige Entscheidungen wurden immer häufiger im engeren Kreis der HÔJÔ und ihrer direkten Untergebenen (z.B.: miuchibito) getroffen. Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist die steigende Bedeutung der yoriai. Yoriai waren private, vom shikken einberufene Treffen. Diese fanden für gewöhnlich in den privaten Gemächern des Kopfes des Hauses Hôjô statt und an ihnen nahmen einflußreiche Mitglieder des hyôjôshû> (1225 gegründeter Staatsrat, in dem wichtige Entscheidungen beraten und beschlossen wurden) bedeutende Mitglieder des Hôjô-Clans und private Vasallen Tokimunes teil. Das Treffen von Entscheidungen verlagerte sich allmählich von dem eigentlich hierfür vorgesehenen Staatsrat weg zu den privaten Zusammenkünften der HÔJÔ hin. Eine Entwicklung, die sicherlich durch eine Krisensituation, wie sie mit der Bedrohung durch die Mongolen vorlag, noch beschleunigt wurde. In der späten Kamakura-Zeit war die Ernennung zum Mitglied des yoriai zu einer der begehrtesten Auszeichnungen geworden.
Gleichzeitig wurde das hyôjôshû zu einer Art "Marionettenorgan" der HÔJÔ. Es hatte eventuelle Entscheidungen nur noch abzusegnen. Dies läßt sich schon allein dadurch erkennen, daß die Anzahl der Hôjô-Mitglieder dieses Rates kontinuierlich, besonders aber während und nach der Mongolenkrise, anstieg. Bei der ersten Zusammenkunft des hyôjôshû (1225) war kein einziger HÔJÔ Mitglied dieses Rates. Doch ca. 50 Jahre später bestand bereits die Hälfte der Mitglieder dieses Rates aus Hôjô.
Die HÔJÔ konnten somit eine private Familienversammlung zu einem der wichtigsten entscheidungstreffenden Organe des bakufu machen. Außerdem gelang es ihnen, mehr und mehr der shugo-Posten mit ihren eigenen Leuten zu besetzen. Diese Entwicklung ging insbesondere auf Kyûshû und im Westteil Honshûs (so etwa der Sanyô-Region), unter dem Vorwand, eine einheitliche und effizientere Verteidigungslinie gegen die angreifenden Mongolen errichten zu müssen, vonstatten. Obgleich dieser Trend bereits vor der Mongolenkrise einsetzte, bot eine Zeit nationaler Bedrohung den Hôjô die besten Möglichkeiten, ihre private Macht auszudehnen. Es wird angenommen, daß die Hôjô zu Beginn der Kamakura-Zeit nur 2 shugo stellten. Im Jahre 1285 waren allerdings bereits die shugo-Posten von 29 der insgesamt 68 Provinzen mit Mitgliedern der Hôjô besetzt. 1333, kurz vor dem Untergang des Kamakura-bakufu, waren es sogar 36 Postem. Nicht nur, daß HÔJÔ den Großteil der shugo-Posten dominierten, einige dieser Posten (besonders die shugo der Nagato und Suô Provinzen) genossen auch mehr Rechte als andere shugo. Gleiches läßt sich über die jitô-Posten sagen. Auf Kyûshû kontrollierten die HÔJÔ mindestens 20 dieser Ämter. Wenn man diese Entwicklung betrachtet, ist es nicht verwunderlich, daß auch die wichtigsten militärischen Positionen in den westlichen Regionen Japans von den HÔJÔ dominiert wurden. Diese Gebiete waren die von den Mongolenangriffen am stärksten bedrohten Gegenden Japans, und auf die das bakufu bis dahin nur einen sehr schwachen politischen Einfluß gehabt hatte.

Auch hier war es möglich, im Gefolge der Verteidigungsmaßnahmen, man erwartete immer noch eine 3. Invasion, verschiedene Posten nach den eigenen Wünschen zu besetzen oder sogar neue Ämter zu schaffen. Im Jahr 1282 wurde die Position des sogenannten meihamabugyô auf Kyûshû erschaffen. Besagter meihama bugyô erhielt von den OTOMO und SHÔNI (den chinzeibugyô) das Oberkommando über Kyûshû, und natürlich wurde der Posten mit einem HÔJÔ besetzt. Die beiden 1293 eingerichteten Ämter der tandai (Stellvertreter) des bakufu auf Kyûshû und das Oberhaupt des Kyûshû-hyôjôshû waren ebenfalls in den Händen von Mitgliedern des Hôjô -Clans. Diese Dominanz erreichte zur Regierungszeit Sadatokis ihren Höhepunkt.
Wie auch ADACHI Yasumori vor ihm, versuchte Sadatoki, den in Not geratenen gokenin zu helfen. Zu diesem Zweck erließ er 1297 das berühmte tokusei-Edikt. Es ähnelte in seinem Inhalt dem von 1284, ging jedoch noch einige Schritte weiter. Land von gokenin, welches selbst vor mehr als 20 Jahren veräußert worden war, konnte eingefordert werden, ohne, daß der neue Besitzer eine Abfindung erhielt. Außerdem wurden praktisch alle Schulden annulliert, da das Edikt festlegte, daß kein Rechtsstreit, der mit dem Eintreiben von Schulden in Zusammenhang stand, vom bakufu, der obersten Gerichtsinstanz, akzeptiert wurde. Die in diesem Dekret getroffenen Maßnahmen gingen, wie es auch bei seinem Vorläufer von 1284 der Fall war, allerdings nicht weit genug, um die Lage der Vasallen grundlegend zu verbessern. Man kann auch diesem Edikt unterstellen, daß es, zumindest bis zu einem gewissen Grad, dazu gedacht war, die Vasallen für ihre bisherigen treuen Dienste und Opfer zu belohnen. Trotz des Belohnungsprogramms von 1286 gab es noch immer viele Krieger, die bisher keine Zuwendungen erhalten hatten. Diese Krieger stellten auch weiterhin, an ihre Taten während der Kämpfe gegen die Mongolen erinnernd, Belohnungsforderungen an die Militärregierung in Kamakura. Dem bakufu standen jedoch immer noch keine ausreichenden Möglichkeiten zur Verfügung, seine Vasallen angemessen, d.h. in Form von Ländereien, zu belohnen. Gokenin aus Kyûshû war es bereits untersagt worden, ohne eine amtliche Genehmigung nach Kyôto oder Kamakura zu reisen, da schon nach der 1. Invasion viele Krieger nach Kamakura gereist waren, um persönlich ihre Forderungen an das bakufu zu richten. 1294 hatte sich Kamakura sogar entschlossen, keine weiteren Belohnungen für Dienste während der Invasionen von 1274 und 1284 zu vergeben. Eine Entscheidung, die der Militärregierung den Unwillen ihrer Vasallen einbrachten.

Es ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, daß nach dem 2. Invasionsversuch der Mongolen bei der Verteilung von Belohnungen den religiösen Institutionen der Vorzug gegeben wurde. Während die Vasallen erst mit dem Belohnungsprogramm von 1286 erste Zuwendungen für ihre Dienste erhielten, wurde beispielsweise der Usa Hachiman Schrein in der Provinz Buzen auf Kyûshû bereits zweieinhalb Jahre nach der kôan-Invasion (Die 2.Invasion wird auch, nach der Ära in der sie stattfand, "Kôan no eki" genannt) mit einem jitô shiki in der Provinz Hyûga versehen. Dies war kein Einzelfall und in den auf die Invasion folgenden Jahren wurden etliche Schreine mit ähnlichen Zuwendungen ausgestattet.  Ein weiteres Indiz für die große Bedeutung, die das bakufu und das japanische Volk der religiösen Unterstützung beimaßen. Die Vergabe von Belohnungen an Krieger und religiöse Institutionen verschärfte die Probleme einer ausreichenden Vergabe von Belohnungen noch weiter.

Genau wie sein Gegenstück aus dem Jahre 1284 diente das tokusei von 1297 in erster Linie dazu, den gokenin in ihrer schwierigen wirtschaftlichen Lage beizustehen. Doch ebenso spielte die Funktion einer Belohnung eine, wenn auch untergeordnete, Rolle. Die von Sadatoki erhofften Auswirkungen des Edikts blieben allerdings aus. Weder waren die Belohnungen für die Krieger befriedigend, noch besserte sich ihre finanzielle Lage entscheidend.

Ausdehnung der Jurisdiktion der Militärregierung

Nicht nur den HÔJÔ gelang es, bedingt durch die von den Mongoleninvasionen hervorgerufene Krise, ihre Machtbasis auszudehnen, auch das ganze bakufu konnte seine Machtbefugnisse auf Kosten des Kaiserhofes ausweiten.
Ursprünglich unterstand der diplomatische Verkehr mit dem Ausland dem Kaiserhof. Dies änderte sich jedoch in den frühen 90er Jahren des 13. Jahrhunderts. Bis zu diesem Zeitpunkt fungierte der chinzei bugyô auch als "Außenminister" für den Kaiserhof in Kyôto.  Dann, Anfang der 90er Jahre, wurde der Posten des chinzeibugyô durch die tandai ersetzt, die nur noch Kamakura unterstanden.

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