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Dreimächtepakt

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Dreimächtepakt
Implementierung einer Weltverschwörung zur Aufteilung der Welt?

Von Ruth Schneider

Am 27. September 1940 schlossen Deutschland, Italien und Japan den Dreimächtepakt, der eine gegenseitige Anerkennung und das Respektieren der Interessenssphäre in Europa respektive Asien, sowie eine gegenseitige Beistandspflicht im Falle eines Angriffes einer zu diesem Zeitpunkt nicht am Krieg beteiligten Macht beinhaltete. Mit dieser Macht waren unmißverständlich die Vereinigten Staaten von Amerika gemeint. Dem Abschluß des Vertrages folgte ein Notenaustausch zwischen dem deutschen Botschafter in Japan Ott und dem japanischen Außenminister MATSUOKA, über dessen Inhalt der deutsche Außenminister Ribbentrop nicht unterrichtet wurde. In diesem wurde festgelegt, daß der Beistand nur nach vorheriger Absprache verpflichtend ist, daß Japan Deutschland im Falle eines Krieges gegen Großbritannien unterstützt und daß Deutschland endgültig auf Interessen im Pazifik verzichtet.

Der Vertragstext wurde innerhalb von einem Monat ausgehandelt. Die Ankläger im Kriegsverbrecher Prozeß von Tokio bezeichneten ihn als die Implementierung einer Weltverschwörung zur Aufteilung der Welt und klagten daraufhin die japanischen Führer der Verschwörung an.

Wie die weiterführenden Artikel zum Thema zeigen werden, bestand zwischen den Motiven, die im Sommer 1940 zu der Unterzeichnung des Dreimächteabkommens führten und denen, die das deutsch-japanische Verhältnis in der Zeit vor 1940 prägten, keine Kontinuität. Zudem zeigen die Motive deutlich, daß der Abschluß des Dreimächtepaktes kein Bestandteil der Konzeptionen Hitlers war. Dies erklärt die Tatsache, daß der Vertrag direkt nach einem Abschluß durch einen Notenwechsel ausgehöhlt wurde. Die Tatsache wiederum, daß dies Ribbentrop absichtlich nicht mitgeteilt wurde, legt zumindest die Vermutung nahe, daß er der eigentliche Initiator des Vertrages war.

Auf japanischer Seite ist durchaus eine Kontinuität zwischen den Motiven aus dem September 1940 und denen aus den Jahren davor zu erkennen. Auch entsprachen die Motive der außenpolitischen Konzeption derjenigen Gruppe in Japan, die sich durchsetzte. Vergleicht man die japanischen mit den deutschen Motiven, so entsprechen sie sich zwar nicht. Es ist jedoch möglich, von einer Ähnlichkeit zu sprechen. So kann man sagen, daß zur Zeit des Abschlusses des Vertrages das Bündnis noch einer gewissen Logik entsprach. Die nicht auszuräumenden Differenzen zwischen den Staaten lagen den langfristigen Zielen Deutschlands und Japans zugrunde.

Weiterführende Artikel zum Dreimächtepakt finden sie nebenstehend unter Verwandte Themen.

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